Informationsbrief Restruktukturierung und Sanierung 01/2010
Aktuelle Informationen aus dem Bereich Restruktukturierung und Sanierung
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
auch in diesem Jahr möchten wir Sie wieder über aktuelle Entwicklungen in
Rechtsprechung und Gesetzgebung im Umfeld von Restrukturierungen und Sanierungen
informieren. In dieser Ausgabe unseres Informationsbriefs haben wir einige Entscheidungen
zu Handlungspflichten von Geschäftsführern und Vorständen von
Kapitalgesellschaften zusammengestellt. Diese Entscheidungen sind sicherlich nicht
nur für die betroffenen Organe, sondern auch für die Gesellschafter und Gläubiger
der jeweiligen Unternehmen interessant. Denn zum einen könnten sich hieraus auch
Handlungspflichten der Gesellschafter ergeben und zum anderen Anspruchsgrundlagen
zivilrechtlicher Art gegen die gegen ihre Pflichten verstoßenden Organe aufgezeigt werden.
Weiterhin finden Sie einige Entscheidungen zu Offenlegungs- bzw. Rechnungslegungspflichten.
Bedingt durch die schon etwas zurückliegende Verschärfung eben dieser
Pflichten kommt es nun vermehrt zu gerichtlichen Entscheidungen, die sich mit dem
konkreten Umfang und der möglichen Verletzung dieser Pflichten auseinandersetzen.
Ein fortlaufender Prozess in der Rechtsprechung ist die Konkretisierung von Tatbeständen,
die zu Anfechtungsansprüchen des Insolvenzverwalters gegen Leistung empfangende
Gläubiger führen. Auch hier haben wir zwei aktuelle Entscheidungen beigefügt.
Schließlich hat das OLG München sich in einer Entscheidung mit der Plausibilitätsprüfung
von Planungsrechnungen auseinandergesetzt. Die durch die Rechtsprechung
erfolgte Konkretisierung ist sicherlich in einigen Fällen äußerst hilfreich.
