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Wirtschaftliches Eigentum für die steuerliche Bilanzierung nicht mehr entscheidend

28.05.2010
Beitrag von RAStB/FAStR Marcus Mische, in: Betriebs-Berater Heft 18/2010, S. 1080

Problem Die Frage des wirtschaftlichen Eigentums an Bauten auf fremdem Grund und Boden bei Bestehen eines vertraglichen oder gesetzlichen Entschädigungsanspruchs des Nutzungsberechtigten sowie die dogmatische Behandlung der Fremdbauten als materielles Wirtschaftsgut beim Nutzungsberechtigten ist weitgehend geklärt. Höchstrichterlich war bisher jedoch noch nicht ausdrücklich entschieden, ob es im Rahmen der Gewinnermittlung für die Behandlung dieser Bauten als Gebäude – und damit für die AfA-Befugnis – auf das wirtschaftliche Eigentum des Nutzungsberichtigten überhaupt ankommt.